Melanie Langenhan

Anspruch auf Pflegeberatung

22. Mai 2009

Pflegende Angehörige können einige Hilfen der Kranken- bzw. Pflegekassen in Anspruch nehmen, z.B.

  • Pflegekurse
  • häusliche Pflegeberatung
  • Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen

Von den Betriebskrankenkassen wurden nun erste Pflegeberater ausgebildet und zertifiziert. Die Pflegeberater

“erfassen den Hilfebedarf einer zu pflegenden Person und
erstellen einen individuellen Versorgungsplan mit allen erforderlichen Leistungen”.

Seit 1. Januar steht jedem Versicherten gemäß Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eine umfassende individuelle und unabhängige Pflegeberatung zu. Pflegekassen dürfen dafür nach dem 30. Juni 2011 nur noch entsprechend den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes qualifiziertes Personal einsetzen.

Quelle: PM der BKK vom 22.05.2009

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