Die Arzneimittelhersteller sind verpflichtet, lückenlos aufzuklären, damit der Verbraucher selbst entscheiden kann, ob er ein Medikament nehmen möchte.
Bei der Auflistung der Nebenwirkungen kommt dann oft der große Schock, noch dazu, wenn der “Verbraucher” überhaupt keine Wahl hat.
Eine Nebenwirkung tritt “häufig” auf heißt, in mehr als 10% der Fälle.
Eine Nebenwirkung tritt “gelegentlich” auf heißt, in 1-10% der Fälle.
Eine Nebenwirkung tritt “selten” auf heißt, in weniger als 1% der Fälle.
Eine Nebenwirkung tritt “in Einzelfällen” auf heißt, bei 1 von 1.000.000 Personen.
Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Arzt oder Apotheker.
Noch mehr Infos zum Beipackzettel und den Umgang mit Arzneimitteln gibt es bei z.B. bei Stada.