Melanie Grimm

Was man zum Krankentagegeld wissen sollte

15. Juli 2007

Krankentagegeld und Krankengeld sind unterschiedliche Leistungen. Während Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird, wenn nach sechs Wochen Krankheit die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet, ist Krankentagegeld die Leistung einer privaten Versicherung.

Überwiegend Selbständige und Freiberufler haben Krankentagegeldversicherungen abgeschlossen, da bei ihnen der Einkommensausfall aufgefangen werden muss, wenn sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Die Bemessung der Krankentagegeldhöhe hängt von verschiedenen Kriterien ab und ist auf einen vereinbarten Höchstbetrag pro Tag begrenzt. Üblicherweise muss ein Einkommensnachweis, der nicht nur das Nettoeinkommen, sondern auch Fixkosten abdeckt, vorgelegt werden. Die Krankenversicherung wird bei längerer Arbeitsunfähigkeit ein Gutachten anfordern. Damit soll abgeklärt werden, ob die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann oder ob Rentenantrag gestellt werden muss.

Während der Dauer der Krankentagegeldzahlung muss der Versicherte regelmäßig eine ärztliche Bescheinigung an die Krankenversicherung schicken, aus der die Arbeitsunfähigkeit hervor geht.

Für Nicht-Selbständige ist eine Krankentagegeldversicherung geeignet, um bei Arbeitsunfähigkeit die Differenz zwischen Krankengeld und üblichem Nettoeinkommen abzusichern.

Wichtig ist, dass die Versicherung unverzüglich über eine Erkrankung informiert wird, bei der sie Zahlungen zu erbringen hat. Häufig werden Karenzzeiten vereinbart (2, 4 oder 6 Wochen). Die Karenzzeit fängt – wenn die KV nicht kulant ist – erst mit dem Eingang der AU-Meldung an zu laufen. Verspätungen bei der Krankmeldung können also größere finanzielle Einbußen zur Folge haben.

Links zum Krankentagegeld:

FSS-Online

Steuernetz Das Steuer-Lexikon informiert über die Steuerpflicht bzw. -freiheit von Krankenkassenbeiträgen und Krankenkassenleistungen.

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