Melanie Grimm

Schwerbehindertenausweis

15. September 2007

“Die GdB/MdE-Bewertung von Hirntumoren ist vor allem von der Art und Dignität und von der Ausdehnung und Lokalisation mit ihren Auswirkungen abhängig. Nach der Entfernung gutartiger Tumoren (z. B. Meningeom, Neurinom) richtet sich der GdB/MdE-Grad allein nach dem verbliebenen Schaden.

Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist der GdB/MdE-Grad, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen.

Bei malignen Tumoren (z. B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom) ist der GdB/MdE-Grad mit wenigstens 80 zu bewerten.”

Quelle: Integrationsamt Hessen, Broschüre “Behinderung und Ausweis“ (PDF, 227 S., dort: S. 108)

Der Ratgeber Behinderung+Ausweise beinhaltet alle wesentlichen Richtlinien und Informationen, die für die Feststellung eines GdB und die Ausstellung eines Behindertenausweises benötigt werden.

Verschiedene Ratgeber und Links zur Schwerbehinderung

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